Abgasuntersuchung an Motorrädern (AUK)NEU seit 01.04.2006Seit 01.04.2006 müssen sämtliche Motorräder, Motorroller, Trikes und Quads (Erstzulassung ab dem 01.01.1989) mit mehr als 50 ccm und einer Vmax > 45km/h zusätzlich zu dem zweijährigen Termin der Hauptuntersuchung (HU) fortan einen Nachweis über die Abgaswerte und den Zustand der Abgasanlage erbringen. |